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Mund- und Kieferchirurgie

Chirurgie der Mundhöhle

Die Chirurgie der Mundhöhle umfasst eine Vielzahl von Eingriffen, die auf die Behandlung von Erkrankungen, Verletzungen oder anatomischen Besonderheiten im Mundraum abzielen. Dazu gehören unter anderem:  

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  • Entfernung von Weisheitszähnen oder anderen Zähnen

  • Freilegung von Zähnen

  • Behandlung von Zysten oder Tumoren im Kieferbereich

  • Korrekturen von Lippen- oder Zungenbändchen

  • Behandlung von Schleimhautveränderungen der Mundhöhle

  • Behandlung von Erkrankungen der Zunge

  • Wiederherstellende Eingriffe (z. B. nach Unfällen oder bei Fehlbildungen)

  • Parodontalchirurgische Maßnahmen (Behandlung des Zahnfleisches)

Operation

Die Eingriffe erfolgen in der Regel ambulant in örtlicher Betäubung. Sehr ausgedehnte Eingriffe werden auch in Analgosedierung (Dämmerschlaf kombiniert mit örtlicher Betäubung) oder tagesstationär in Vollnarkose vorgenommen. Sie können i.d.R. nach einigen Stunden wieder nach Hause gehen.

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Über Verhaltensmaßnahmen nach den Eingriffen werden Sie individuell aufgeklärt und Sie erhalten hierfür ein gesondertes Merkblatt.

Weisheitszahnentfernung

Weisheitszähne sind die letzten Backenzähne, die in der Regel zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr durchbrechen. Die Entfernung von Weisheitszähnen ist in den meisten Fällen erforderlich aus Platzmangel, z.B. im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung oder weil es am Weisheitszahn zu einer Entzündung gekommen ist.​

Operation

Die Weisheitszahnentfernung erfolgt in der Regel ambulant in örtlicher Betäubung. Sehr ausgedehnte Eingriffe werden auch in Analgosedierung (Dämmerschlaf kombiniert mit örtlicher Betäubung) oder tagesstationär in Vollnarkose vorgenommen. Sie können also nach einigen Stunden wieder nach Hause gehen.

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Nach dem Eingriff werden Ihnen Schmerzmittel verordnet und Sie müssen die Wange gut kühlen. Hierfür erhalten Sie ein gesondertes Merkblatt.

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Zahnfreilegung

Häufig kommt es vor, dass während der Zahnentwicklung nicht alle Zähne durchbrechen. Am häufigsten geschieht dies bei den Weisheitszähnen und bei den Eckzähnen. 

Im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung kann neben der Weisheitszahnentfernung auch die Freilegung von Zähnen erforderlich sein, um diese kieferorthopädisch in den Zahnbogen eingliedern zu können.

Operation

Die Zahnfreilegung erfolgt in der Regel ambulant in örtlicher Betäubung. Sehr ausgedehnte Eingriffe werden auch in Analgosedierung (Dämmerschlaf kombiniert mit örtlicher Betäubung) oder tagesstationär in Vollnarkose vorgenommen. Sie können also nach einigen Stunden wieder nach Hause gehen.

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Nach dem Eingriff werden Ihnen Schmerzmittel verordnet und Sie müssen die Wange gut kühlen. Hierfür erhalten Sie ein gesondertes Merkblatt.

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Chirurgie der Kieferhöhle

Sehr viele Menschen leiden unter akuten oder chronischen Kieferhöhlenentzündungen. 

Eine Operation kann notwendig werden bei:

 

  • chronischen Entzündungen (z. B. Sinusitis), die nicht auf andere Behandlungsformen ansprechen

  • Zysten oder Polypen

  • Verbindung zwischen Kieferhöhle und Mundhöhle (z. B. nach Zahnextraktionen)

Operation

Die Kieferhöhlenoperation erfolgt in der Regel ambulant in Analgosedierung (Dämmerschlaf kombiniert mit örtlicher Betäubung) oder tagesstationär in Vollnarkose. Sie können also nach einigen Stunden wieder nach Hause gehen.

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Da der Eingriff durch die Mundhöhle erfolgt, sind keine Narben sichtbar.

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Nach dem Eingriff werden Ihnen Schmerzmittel verordnet und Sie müssen die Wange gut kühlen. Hierfür erhalten Sie ein gesondertes Merkblatt.

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Röntgenaufnahme der Kieferhöhlen mit bds. chronischer Entzündung (Pfeile)

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